1. Der Käufer erklärt mit der Bestellung, spätestens aber mit dem Öffnen der Datenträgerverpackung oder mit dem Installieren der Software sein Einverständnis mit den nachfolgenden Lizenz- und Vertragsbedingungen für ausschließlich gewerbliche Nutzung. Wenn der Käufer mit diesen Lizenz- und Vertragsbedingungen für ausschließlich gewerbliche Nutzung nicht einverstanden ist, darf er die Software nicht installieren. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Lenze Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Der Käufer erkennt an, dass Lenze alleiniger Rechtsinhaber der auf dem anliegenden Datenträger gespeicherten Software sowie des gesamten damit zusammenhängenden Know-how ist. Er wird Angriffe auf diese Rechte unterlassen. Dritte wird er auf die Rechtsinhaberschaft von Lenze in geeigneter Weise hinweisen.
2. Die Überlassung der Software erfolgt in maschinenlesbarer Form (Object Code).
Die Gefahr der zufälligen Schädigung oder Zerstörung der Software geht mit Übergabe des Datenträgers oder - bei Übermittlung der Software mittels elektronischer Kommunikationsmedien (Internet) - in dem Augenblick auf den Kunden über, in dem die Software den Einflussbereich von Lenze verlässt (z. B. Download).
3. Lenze gewährt dem Käufer ein nicht ausschließliches und - soweit im folgenden nichts anderes vereinbart - übertragbares Recht, die überlassene Software zu nutzen.
Um dieses Nutzungsrecht auszuüben, ist teilweise bei der von der Lenze angebotenen Software lediglich eine geräte- und personengebundene Registrierung unter Benutzung eines von Lenze überlassenen Registrierungscodes erforderlich; teilweise wird dem Kunden ein einfaches oder auch spezifisches Original Lenze-Zertifikat erteilt, dessen jeweiliger Umfang nachstehend beschrieben ist. Der Umfang des Nutzungsrechtes ergibt sich dann aus dem Lenze-Zertifikat und im übrigen ergänzend aus diesen Vertragsbedingungen.
Die Nutzung ist dem Käufer nur gestattet, wenn er entweder die geräte- und personenbezogene Registrierung unter Nutzung des von Lenze überlassenen Registrierungscodes durchgeführt hat, oder Eigentümer und Besitzer eines Original Lenze-Zertifikates oder eines Unter-Lizenz-Zertifikats nach Ziffer 3.4 ist.
3.1 Eine ordnungsgemäße geräte- und personengebundene Registrierung unter Verwendung des von Lenze überlassenen Registriercodes einerseits oder die Inhaberschaft einer durch Original Lenze-Zertifikat dokumentierten Einfachlizenz berechtigen den Käufer, die Software zeitgleich auf einem Gerät/Arbeitsplatz (nicht: Server), zu nutzen. Bestehen an einem Gerät mehrere Arbeitsplätze, darf die Software nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden.
Im Falle der bloßen geräte- und personengebundenen Registrierung ist eine Weitergabe der Software ausgeschlossen.
Ist der Kunde Inhaber einer Einfachlizenz, darf die Software im Originalzustand zusammen mit dem Original Lenze Lizenz-Zertifikat an Dritte weitergegeben werden. Kopien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Mit der Weitergabe geht das Nutzungsrecht gemäß diesen Lizenzbedingungen auf den jeweiligen Erwerber über, die Nutzungsberechtigung des jeweiligen Verkäufers endet. Unter denselben Bedingungen kann jeder weitere Erwerber das Nutzungsrecht weiter übertragen. Das Upgrade einer Einfachlizenz darf nur zusammen mit der Vollversion der Einfachlizenz (und dem dazugehörigen Lizenz-Zertifikat) genutzt werden."
3.2 Eine Mehrfachlizenz berechtigt den Käufer, die Software an der im Lizenzzertifikat festgelegten Anzahl von Geräten/Arbeitsplätzen (nicht Server) zu nutzen.
Vervielfältigungen der Software, die zum Zwecke der Nutzung im festgelegten Umfang erforderlich sind, sind zu dokumentieren und Lenze auf Anforderung nachzuweisen.
Für die Weitergabe der Lizenz gilt Ziffer 3.1 Sätze 3 ff. entsprechend.
Das Upgrade einer Mehrfachlizenz darf nur zusammen mit der Vollversion der Mehrfachlizenz (und dem dazu gehörigen Lizenzzertifikat) genutzt werden.
3.3 Eine Firmenlizenz berechtigt den Käufer, die Software in seinem Unternehmen an einem Standort zu nutzen. Es besteht kein Recht, die Software Dritten zu überlassen oder Unterlizenzen zu erteilen.
Die Software darf nur auf Servern installiert werden, auf die ausschließlich Mitarbeiter des Käufers Zugriff haben.
Soll Software im Rahmen eines Netzwerks genutzt werden, ist das nur im Wege der Firmenlizenz zulässig.
Das Upgrade einer Firmenlizenz darf nur zusammen mit der Vollversion der Firmenlizenz (und dem dazugehörigen Lizenzzertifikat) genutzt werden.
3.4 Eine Buyout-Lizenz berechtigt den Käufer, die von Lenze gelieferte Software zu vervielfältigen und an eigene Kunden unterzulizenzieren.
Die Buyout-Lizenz selbst darf Dritten nicht überlassen oder unterlizenziert werden.
Die Software darf auf einem Server nur installiert werden, wenn ausschließlich Mitarbeiter des Käufers Zugriff haben.
Der Käufer ist für die Beachtung etwaiger Ausfuhrerfordernisse allein verantwortlich.
Ein Upgrade einer Buyout-Lizenz darf nur zusammen mit der Vollversion der Buyout-Lizenz (und dem dazugehörigen Lizenzzertifikat) genutzt und unterlizenziert werden.
Unterlizenzen dürfen nur erteilt werden zwecks Nutzung der Software zum Einsatz von Lenze-Geräten oder Geräten, die der Käufer unter Einbau von Lenze-Geräten hergestellt hat. Die Weitergabe darf nur in installierter Form ohne installierbaren Object Code erfolgen.
Unterlizenzen dürfen nur in Form einer Einfachlizenz pro Gerät/Arbeitsplatz erteilt werden.
Für jede Unterlizenz muss der Käufer ein eigenes Lizenzzertifikat an seinen Käufer weitergeben, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Dieses Lizenzzertifikat muss folgenden Inhalt haben:
Firmennamen des Lenze-Kunden und des jeweiligen Käufers,
Klarstellung, dass es sich um eine Unterlizenz einer Lenze-Lizenz handelt, Hinweis auf Lenze als Urheber der Software, Beschränkung auf eine Einzellizenz ohne das Recht zur Herstellung von Kopien, Hinweis auf die Lenze-Lizenz- und Vertragsbedinungen für ausschließlich gewerbliche Nutzung unter Angabe der Fundstelle im Internet (www. ....), Beifügung eines Originals der Lenze-Bedingungen.
3.5 Freeware:
Freeware ist Software, die Kunden von Lenze unentgeltlich von Lenze erhalten.
Die Kunden dürfen diese Software selbst nutzen und vervielfältigen und unentgeltlich an Dritte weiterübertragen.
Ein Verkauf an Dritte ist unzulässig.
Bei jeder Weitergabe an Dritte ist darauf hinzuweisen, dass es sich um Lenze-Software handelt.
4. Der Lenze-Kunde hat das Recht, von der Software eine Sicherungskopie zu erstellen. Diese ist vor dem Zugriff Dritter sicher zu verwahren.
5. Unbeschadet des eingeräumten Nutzungsrechts behält Lenze alle Rechte an der Software einschließlich aller vom Käufer hergestellten Kopien oder Teilkopien derselben. Das Eigentum des Käufers an dem Aufzeichnungsträger wird davon nicht berührt. Der Käufer verpflichtet sich, die in der Software enthaltenen Schutzvermerke, etwa Copyrightvermerke, unverändert beizubehalten.
6. Der Käufer verpflichtet sich, die Software weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen, soweit das nicht durch diese Lizenzbedingungen gestattet ist.
7. Der Lizenznehmer ist ohne Zustimmung von Lenze nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten, zu ändern, zu entwickeln, zu übersetzen oder Teile herauszulösen. § 69 e UrhG bleibt unberührt.
8. Die Software hat den Release-Stand, wie er entweder der auf dem Datenträger in der Datei LIESDAS.TXT enthaltenen Produktbeschreibung oder, falls eine solche Datei nicht beigefügt ist, der Application Knowledge Base (AKB) unter www.lenze.com zu entnehmen ist. Etwaige technische Änderungen von Produkten nach diesem Release-Stand, mit denen die Software Verknüpfungen herzustellen in der Lage ist, können von der Software demgemäß nicht erfasst sein. Der Leistungsumfang der Software ist entsprechend begrenzt.
9. Die Parteien stimmen darin überein, dass es gegenwärtig nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Die beiliegende Anwenderdokumentation oder die von Lenze zur Verfügung gestellte Online-Hilfe und die dazugehörige AKB geben den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Einsatzbedingungen der Software an. In der AKB sind im übrigen auch alle jeweils aktuell bekannten Fehler der Software dokumentiert. Für die Software gewährleistet Lenze den vertragsgemäßen Gebrauch in Übereinstimmung mit der gültigen Anwendungsdokumentation. Dies gilt insbesondere für Beschreibungen, die nur in der Anwendungsdokumentation enthalten sein können und als solche besonders gekennzeichnet und enthalten sein können und als solche besonders gekennzeichnet und hervorgehoben sein müssen. Im Zweifel handelt es sich nicht um zugesicherte Eigenschaften. Ein Mangel ist vom Käufer durch nachprüfbare Unterlagen nachzuweisen, er muss reproduzierbar sein. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Funktion der Software wesentlich beeinträchtigt ist. In einem solchen Fall ist Lenze zur Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt und, soweit dieses nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet.
Gelingt es Lenze zweimal innerhalb einer angemessenen Frist nicht, die erheblichen Abweichungen von der Anwendungsdokumentation zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Käufer eine vertragsgemäße Nutzung der Software ermöglicht wird, kann der Käufer eine Herabsetzung der Lizenzgebühren verlangen oder, wenn die Software für den Käufer ohne Nutzen ist, die Lizenz für die Software fristlos kündigen und Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichung von den für die Software vorgesehenen und in der Anwendungsdokumentation angegebenen Einsatzbedingungen verursacht wird.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit Gefahrübergang (Ziffer 2), sie wird durch Nachbesserungen nicht erneut in Gang gesetzt.
Andere als die in dieser Ziffer genannten Gewährleistungsrechte sind -soweit gesetzlich zulässig -ausgeschlossen.
Die von uns konzipierte Software wurde ausgelegt für technisch-wissenschaftliche Anwendungen. Der jeweilige Kunde/Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Software nur von kompetentem, mit dem jeweiligen Sachgebiet vertrauten und hierfür qualifiziertem Personal bedient wird.
Soweit die von der Software durchgeführten Berechnungen auf Informationen des Nutzers/Kunden basieren, garantiert der Kunde, dass die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen erteilten Informationen richtig und vollständig sind. Sind die Berechnungen und Beratungsleistungen fehlerhaft, unbrauchbar oder unvollständig, und beruht dies auf unrichtigen oder unvollständigen Informationen durch den Kunden/Nutzer oder seinem Erfüllungsgehilfen, ist eine Haftung von Lenze ausgeschlossen.
10. Lenze haftet gegenüber dem Käufer für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden sowie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften stets. Darüber hinaus haftet Lenze nur für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldete mangelhafte Ausführung, soweit sie wesentliche Funktionen der gelieferten Software betreffen, sowie für von Lenze oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldete Verletzung oder Nichterfüllung anderer, für die Durchführung dieses Vertrages wesentlicher Pflichten , oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Wenn Lenze oder seine Erfüllungsgehilfen die in dem letzten Satz des vorstehenden Absatzes beschriebenen Vertragspflichten leicht fahrlässig verletzen, ist Lenze nur zum Ersatz des für Lenze beim Abschluss des einzelnen Geschäfts vorhersehbaren Schadens verpflichtet. Der Käufer ist verpflichtet, Lenze vor Vertragsschluss schriftlich auf besondere Risiken, atypische Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche Schadenshöhe hinzuweisen. Die Haftung für jegliche Folgeschäden, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Die Haftung von Lenze ist ferner der Höhe nach in jedem der Einzelfälle dieses Absatzes begrenzt bei Personenschäden auf 10.226.000 € und bei Sachschäden auf 10.226.000 €, bei allg. Vermögensschäden auf das Sechsfache des Kaufpreises für die betreffende Lizenz, bei Freeware auf 10.000 €.
Die gleiche Beschränkung der Haftung von Lenze nach dem vorstehenden Absatz gilt für jede schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten durch Mitarbeiter oder Beauftragte von Lenze, die nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten von Lenze gehören oder diesen gleichzustellen sind.
Diese Haftungsregelung gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von Lenze.
Für die Wiederherstellung von Daten haftet Lenze nur, wenn der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
11. Im Übrigen gelten - soweit in diesen Lizenz- und Vertragsbedingungen keine Regelung getroffen ist - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Beratungsleistungen für ausschließliche gewerbliche Nutzung der Lenze-Gruppe.
12. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der jeweiligen Gesellschaft aus der Lenze-Gruppe.
Stand 03/2009